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Die Streifen gehören Adidas

Luxemburg. Der Sportartikelhersteller Adidas muss es nicht hinnehmen, dass ein Wettbewerber zwei parallele Streifen auf seinen Schuhen anbringt. Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Markeneintrag des belgischen Unternehmens Shoe Branding Europe ab. Zuvor hatte dies bereits das EU-Markenamt abgelehnt, da die Gefahr bestehe, dass Verbraucher Schuhe m...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081070.die-streifen-gehoeren-adidas.html

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