Zu teures Tragen

Schweriner Verwaltungsgericht bemängelt Gebühren für Wegtragen aus Sitzblockade - Gebühren von jeweils 189 Euro als zu hoch eingestuft

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerin. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat Gebühren beanstandet, die von der Polizei in Rostock von fünf Demonstranten für das Wegtragen aus einer Sitzblockade erhoben wurden. Die Gebührenfestsetzung für das im Wege des unmittelbaren Zwangs erfolgte Wegtragen sei »nur teilweise richtig erfolgt«, erklärte das Gericht am Dienstag zu einer Entscheidung vom vergangenen Mittwoch. Die Gebühren von jeweils 189 Euro seien zu hoch.

Etwa 20 Demonstranten hatten im Mai 2016 bei einer spontanen Demonstration mit einer Sitzblockade am Flughafen Rostock-Laage einen Bus mit abgelehnten Asylbewerbern vor deren Abschiebung blockiert. Nachdem die Versammlung von der Polizei für beendet erklärt worden war, trugen jeweils zwei Polizisten die Demonstranten nacheinander auf einen angrenzenden Parkplatz.

Das Polizeipräsidium Rostock berechnete für den Einsatz jeweils eines Beamten des gehobenen Diensts 46 Euro und 36 Euro für einen Beamten des mittleren Diensts sowie 42 Euro für die Nachbereitung. Als einige Demonstranten Widerspruch einlegten, verlangte das Präsidium für die Ablehnung weitere 65 Euro.

Das Polizeipräsidium habe nicht nachweisen können, welche Dienstgrade bei jedem einzelnen Demonstranten für das Wegtragen eingesetzt worden seien, urteilte das Gericht. Der Einsatz von Berufsanfängern ist laut Gebührenordnung für den Demonstranten jedoch kostenfrei, weshalb die Gebührenbescheide zu hoch seien.

Zudem sei keinerlei Nachbereitung dokumentiert worden. Auch die Widerspruchsgebühr sei nicht angemessen. Während der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche hatte das Gericht Gebühren von jeweils 48,50 Euro für akzeptabel erachtet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Polizeipräsidium hatte von insgesamt 14 weiteren Demonstranten Gebühren verlangt. Zwei Verfahren wurden auf Kosten der Polizei vom Verwaltungsgericht Schwerin eingestellt. Wie sich vor Gericht zeigte, waren die betroffenen Demonstranten kurz vor dem angedrohten Wegtragen aufgestanden.

Zehn weitere Demonstranten hätten die anfangs verlangten 124 Euro Gebühren ohne Widerspruch bezahlt, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rostock gegenüber AFP. Zwei Gebührenverfahren seien noch nicht abgeschlossen. Agenturen/nd

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