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Fluggastrechte gestärkt

Klage gegen ausländische Vertragspartner möglich

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Fluggästen. Wer einen Flug von einem EU-Land nach Deutschland bucht, kann bei Verspätungen vor deutschen Gerichten klagen - auch wenn Teilstrecken von ausländischen Partnern der Airline abgewickelt wurden. Das entschieden die Richter am Mittwoch.Im konkreten Fall hatten Passagiere bei Air Berlin bzw. Iberia Umsteigeflüge von Spanien nach...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081670.fluggastrechte-gestaerkt.html

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