Fluggastrechte gestärkt

Klage gegen ausländische Vertragspartner möglich

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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Fluggästen. Wer einen Flug von einem EU-Land nach Deutschland bucht, kann bei Verspätungen vor deutschen Gerichten klagen - auch wenn Teilstrecken von ausländischen Partnern der Airline abgewickelt wurden. Das entschieden die Richter am Mittwoch.

Im konkreten Fall hatten Passagiere bei Air Berlin bzw. Iberia Umsteigeflüge von Spanien nach Deutschland gebucht. Die erste Teilstrecke wurde nicht vom spanischen Partner Air Nostrum abgewickelt. Da dieser verspätet war, verpassten die Gäste ihre Anschlüsse um Stunden. Sie wollten von Air Nostrum eine Ausgleichszahlung und klagten in Deutschland.

Der Bundesgerichtshof hatte Zweifel, dass deutsche Gerichte zuständig sind, der EuGH entschied anders. Der »Erfüllungsort« im Sinne des EU-Rechts sei das Endziel Deutschland. Die Airline, bei der der Flug gebucht wurde, sei verpflichtet, die Fluggäste dorthin zu bringen. dpa/nd

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