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Türkei fehlen Beweise für Bedrohungslage
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages sieht keinen Beleg für Verteidigungsrecht von Ankara
Berlin. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Zweifel daran, dass die türkische Militäroffensive gegen die Kurdenmiliz YPG im nordsyrischen Afrin mit dem Völkerrecht vereinbar ist. In einer Bewertung des Dienstes heißt es, Ankara bleibe »den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden bewaffneten Angriffs schuldig«. Artikel 51 der UN-Charta räumt da...
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