Türkei fehlen Beweise für Bedrohungslage
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages sieht keinen Beleg für Verteidigungsrecht von Ankara
Berlin. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Zweifel daran, dass die türkische Militäroffensive gegen die Kurdenmiliz YPG im nordsyrischen Afrin mit dem Völkerrecht vereinbar ist. In einer Bewertung des Dienstes heißt es, Ankara bleibe »den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden bewaffneten Angriffs schuldig«. Artikel 51 der UN-Charta räumt das Recht auf Selbstverteidigung »im Fall eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen« ein.
Die Türkei beruft sich bei ihrem Einsatz auf das Recht zur Selbstverteidigung. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt: »Worin genau der bewaffnete Angriff bestehen soll, der ein Selbstverteidigungsrecht der Türkei ausgelöst hat, lässt sich nach Sichtung der Faktenlage nicht eindeutig klären.« Den NATO-Bündnispartnern würde es nun obliegen, die Türkei aufzufordern, Beweise vorzulegen »und von einer Weiterverfolgung der militärstrategischen Ziele in Nordsyrien Abstand zu nehmen«.
Die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes wurde auf Anfrage des LINKE-Abgeordneten Alexander Neu erstellt. nd/Agenturen
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.