RWE darf Verträge mit Uniper nicht kündigen

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Essen. Der Energiekonzern RWE darf geschlossene Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper in Datteln nicht kündigen. Das hat das Essener Landgericht am Montag entschieden. Die seit 2011 verzögerte Inbetriebnahme des Kraftwerks stellt demnach keinen Kündigungsgrund dar. Die Verzögerung sei zwar schwerwiegend, mit Blick auf Umweltaspekte aber einzurechnen. RWE hatte die Verträge 2016 gekündigt, weil Datteln 4 noch immer nicht am Netz ist. Zudem hätten sich die Großhandelspreise verändert. dpa/nd

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