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Ständige Mietsteigerungen beachten?

Hartz IV: Streit um die Mietkostenerstattung

Jobcenter müssen auf starke Mietpreisänderungen am Wohnungsmarkt nicht sofort reagieren und demzufolge nicht die Grenze der zu übernehmenden Mieten von Hartz-IV-Beziehern neu anpassen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1082170.staendige-mietsteigerungen-beachten.html

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