Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Unsortierte Vorlage reicht
Ein Mieter kann nicht verlangen, dass ihm vom Vermieter Abrechnungsunterlagen für Betriebskosten aufbereitet und sortiert vorgelegt werden, wenn er sein Recht auf Einsicht wahrnimmt. Der betreffende Jahresordner reicht. Kommt der Mieter nicht klar, muss er sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen, urteilte laut LBS-Infodienst Recht & Steuern das Landgericht Berlin. Az. 67 S 225/06
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/108297.unsortierte-vorlage-reicht.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.