Unsortierte Vorlage reicht

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Mieter kann nicht verlangen, dass ihm vom Vermieter Abrechnungsunterlagen für Betriebskosten aufbereitet und sortiert vorgelegt werden, wenn er sein Recht auf Einsicht wahrnimmt. Der betreffende Jahresordner reicht. Kommt der Mieter nicht klar, muss er sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen, urteilte laut LBS-Infodienst Recht & Steuern das Landgericht Berlin.

Az. 67 S 225/06

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -