Unsortierte Vorlage reicht

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Mieter kann nicht verlangen, dass ihm vom Vermieter Abrechnungsunterlagen für Betriebskosten aufbereitet und sortiert vorgelegt werden, wenn er sein Recht auf Einsicht wahrnimmt. Der betreffende Jahresordner reicht. Kommt der Mieter nicht klar, muss er sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen, urteilte laut LBS-Infodienst Recht & Steuern das Landgericht Berlin.

Az. 67 S 225/06

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.