Unsortierte Vorlage reicht

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Ein Mieter kann nicht verlangen, dass ihm vom Vermieter Abrechnungsunterlagen für Betriebskosten aufbereitet und sortiert vorgelegt werden, wenn er sein Recht auf Einsicht wahrnimmt. Der betreffende Jahresordner reicht. Kommt der Mieter nicht klar, muss er sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen, urteilte laut LBS-Infodienst Recht & Steuern das Landgericht Berlin.

Az. 67 S 225/06

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