1,5 Prozent der Beschwerden erfolgreich

Justizentscheide werden in Sachsen-Anhalts immer häufiger angefochten

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Naumburg. Entscheidungen der Justiz werden in Sachsen-Anhalt immer häufiger angefochten. Bei den Verfahrensbeteiligten - von Beschuldigten über Geschädigte bis zu Anwälten - sei eine zunehmende Rechtsmittelfreudigkeit zu beobachten, teilte Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad am Freitag in seiner Jahresbilanz 2017 in Naumburg mit. Die Zahl der Revisionsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg habe im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Viertel auf 258 Verfahren zugenommen.

Die Zahl von Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte habe sich leicht von 571 auf 579 erhöht. Zudem hätten mehr Menschen Beschwerden gegen Einstellungsbescheide eingereicht: Bei der Generalstaatsanwaltschaft gingen den Angaben zufolge nach knapp 1400 im Jahr 2016 im vergangenen Jahr mehr als 1440 ein.

Laut Generalstaatsanwaltschaft haben allerdings nur wenige Beschwerden Erfolg. Nach der Überprüfung der Fälle von insgesamt 1485 Beschuldigten sei nur in 22 Fällen die Wiederaufnahme angeordnet worden. »Die Tatsache, dass nur 1,5 Prozent aller Einstellungsbeschwerden - vorläufigen - Erfolg hatten, spricht jedenfalls für die sehr hohe Qualität der Arbeit bei den landgerichtlichen Staatsanwaltschaften«, hieß es weiter.

Alles in allem gingen bei den Staatsanwaltschaften ähnlich viele Verfahren ein wie noch 2016 - bei rund 244 000 Verfahren habe das einem Plus von 0,1 Prozent entsprochen. Die Zahl der Verfahren gegen Tatverdächtige, die von der Polizei ermittelt worden waren, habe um fünf Prozent abgenommen - auf rund 133 900. Im Gegenzug habe es 7,2 Prozent mehr Verfahren gegen unbekannte Täter gegeben. dpa/nd

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