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Kein Anspruch auf Staatshaftung

Gericht sieht bei Beitragsbescheiden Fehler beim Landtag und nicht bei Wasserverbänden

Das Oberlandesgericht hat zu einer Musterklage noch kein Urteil gefällt, am Dienstag aber angedeutet, dass sich Altanschließer nicht auf das DDR-Staatshaftungsgesetz berufen können.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1083072.kein-anspruch-auf-staatshaftung.html

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