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Gericht weist Klage der »Zwölf Stämme« ab

Straßburg. Im Prozess um die Prügelstrafe für Kinder bei der religiösen Gemeinschaft »Zwölf Stämme« hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Eltern geurteilt. Das Gericht befand am Donnerstag in Straßburg, dass die deutschen Behörden die Kinder zu Recht in Obhut genommen hätten, um sie vor Gewalt zu schützen (AZ: 11308/16, 11344/16, 68125/14 und 72204/14). Der Fall in Ba...

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