Gericht weist Klage der »Zwölf Stämme« ab

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Straßburg. Im Prozess um die Prügelstrafe für Kinder bei der religiösen Gemeinschaft »Zwölf Stämme« hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Eltern geurteilt. Das Gericht befand am Donnerstag in Straßburg, dass die deutschen Behörden die Kinder zu Recht in Obhut genommen hätten, um sie vor Gewalt zu schützen (AZ: 11308/16, 11344/16, 68125/14 und 72204/14). Der Fall in Bayern erregte seit 2012 die Öffentlichkeit. Damals berichtete die Presse, dass Mitglieder der »Zwölf Stämme« Kinder körperlich züchtigen würden. 2013 erhielten die Behörden von einem TV-Reporter heimlich gedrehte Videoaufnahmen. Sie zeigten körperliche Züchtigungen von Kindern zwischen drei und zwölf Jahren. Familiengerichte entzogen darauf den Eltern teilweise das Sorgerecht. Im September 2013 brachten die Jugendämter alle Kinder der »Zwölf Stämme« - Medien zufolge 40 an der Zahl - in Heimen und Pflegefamilien unter. epd/nd

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