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Kein Anspruch auf Hinzuziehung von Anwälten

Einsicht in die Personalakte

Das sich aus § 83 BetrVG ergebende Recht des Arbeitnehmers, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen, begründet keinen Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1083690.kein-anspruch-auf-hinzuziehung-von-anwaelten.html

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