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Belohnung in Gold brach Buchstabentreue

Eigentlich gilt noch ein deutsch-spanisches Abkommen von 1878, das Auslieferung wegen politischer Vergehen verneint.

Der Fall Carles Puigdemont macht deutlich: Deutschland und Spanien waren bei der Regelung ihrer Rechtsbeziehungen schon einmal weiter. So legte das am 2. Mai 1878 (!) abgeschlossene Auslieferungsabkommen, das auf deutscher Seite von Reichskanzler Bernhard Ernst von Bülow unterzeichnet wurde, in Artikel 6 ausdrücklich fest, dass es auf jene Personen keine Anwendung findet, »die sich irgend eines po...

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