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Den Garten vernachlässigt: Wer trägt die Pflegekosten?

Urteil

Übernimmt der Mieter eines Hauses die Gartenpflege, bedeutet das nicht, dass er Bäume stutzen muss. Es sei denn, im Mietvertrag sind anderweitige Festlegungen getroffen worden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1084898.den-garten-vernachlaessigt-wer-traegt-die-pflegekosten.html

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