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Den Garten vernachlässigt: Wer trägt die Pflegekosten?
Urteil
Übernimmt der Mieter eines Hauses die Gartenpflege, bedeutet das nicht, dass er Bäume stutzen muss. Es sei denn, im Mietvertrag sind anderweitige Festlegungen getroffen worden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1084898.den-garten-vernachlaessigt-wer-traegt-die-pflegekosten.html
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