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3-Jahre-Frist für Schmerzensgeldanspruch

Mobbing am Arbeitsplatz

Für erlittenes Mobbing am Arbeitsplatz haben Beschäftigte drei Kalenderjahre Zeit, um Entschädigungsansprüche vor Gericht einzufordern. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 74/16) hervor.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1084904.jahre-frist-fuer-schmerzensgeldanspruch.html

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