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3-Jahre-Frist für Schmerzensgeldanspruch
Mobbing am Arbeitsplatz
Für erlittenes Mobbing am Arbeitsplatz haben Beschäftigte drei Kalenderjahre Zeit, um Entschädigungsansprüche vor Gericht einzufordern. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 74/16) hervor.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1084904.jahre-frist-fuer-schmerzensgeldanspruch.html
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