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Karlsruhe verlangt Grundsteuerreform
Bisherige Bewertungsregeln verletzen Gleichheitsgrundsatz
Karlsruhe. Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form grundgesetzwidrig. »Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes«, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Zu »gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen« komme es, weil veraltete Einheitswerte aus dem Jahr 1964 und früher zugrunde liegen. Eine Neurege...
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