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Karlsruhe verlangt Grundsteuerreform

Bisherige Bewertungsregeln verletzen Gleichheitsgrundsatz

Karlsruhe. Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form grundgesetzwidrig. »Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes«, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Zu »gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen« komme es, weil veraltete Einheitswerte aus dem Jahr 1964 und früher zugrunde liegen. Eine Neurege...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085001.karlsruhe-verlangt-grundsteuerreform.html

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