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Karlsruhe verlangt Grundsteuerreform

Bisherige Bewertungsregeln verletzen Gleichheitsgrundsatz

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form grundgesetzwidrig. »Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes«, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Zu »gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen« komme es, weil veraltete Einheitswerte aus dem Jahr 1964 und früher zugrunde liegen. Eine Neuregelung muss bis Ende 2019 beschlossen werden.

Die Grundsteuer ist eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen. Der Deutsche Städtetag appellierte »dringend« an die Bundesregierung und die Länder, die gewährte knappe Frist zu nutzen. Das sicherte das Bundesfinanzministerium zu. Minister Olaf Scholz (SPD) sagte, bei einer Neuregelung dürfe es für Grundeigentümer und Mieter nicht zu Steuererhöhungen kommen. LINKE-Chefin Katja Kipping forderte, die Grundstücksbewertung dürfe nicht nach Marktkriterien, sondern müsse »nach sozial gerechten Bemessungen erfolgen«. nd/dpa Seite 2

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