Amri-Akten: Ermittlungen eingestellt

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Für die Angehörigen der Opfer des islamistischen Terroranschlags auf den Breitscheidplatz dürfte es ernüchternd sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen zwei Polizisten des Landeskriminalamts wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und der Fälschung beweiserheblicher Daten eingestellt.

Rückblick: Mitte Mai 2017 hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) bei einer Pressekonferenz erklärt, dass gegen den späteren Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri im November 2016 Erkenntnisse zu gewerblichem und bandenmäßigem Betäubungsmittelhandel aus Telefonüberwachungen vorgelegen haben sollen, die wohl für einen Haftbefehl ausgereicht hätten. Die Schlussfolgerung: Amri hätte womöglich festgenommen, der Anschlag mit zwölf Toten hätte verhindert werden können.

Zudem stand der Vorwurf im Raum, dass Polizisten des Landeskriminalamts Vermerke zu Amri und den mitbeschuldigten mutmaßlichen Dealern »kleingeschrieben« und nachträglich verändert haben könnten. Der Sonderermittler des Senats im Fall Amri, Bruno Jost, sprach von einer »Manipulation«.

Rechtliche Konsequenzen wird es aber nicht geben. »Wir haben uns bestmöglich bemüht, den Fall aufzuklären«, sagt Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra, der mit den Ermittlungen betraut war. »Strafvereitelung im Amt setzt mehr als bedingten Vorsatz voraus, sondern direkten Vorsatz«, ergänzt Staatsanwalt Holger Brocke, der ebenfalls in der Angelegenheit ermittelte. Soll heißen: Trotz aller Auffälligkeiten in der Sachbearbeitung hat sich der Verdacht nicht erhärtet, dass die Beamten vorsätzlich etwa einen Mitbeschuldigten Amris aus den Akten nahmen. Auch eine Fälschung eines Vermerks konnte nicht nachgewiesen werden. Für die Polizisten könnte die Angelegenheit indes nicht ganz zu Ende sein: Sie dürften bald vor den Amri-Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses geladen werden - dann allerdings als Zeugen.

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