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Mit einem Trampolin im WEG-Gemeinschaftsgarten müssen alle einverstanden sein

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Trampoline für Kinder sind beliebt und in vielen Gärten zu sehen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist vor dem Aufstellen eines solchen Spielgerätes im gemeinschaftlichen Garten jedoch ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer erforderlich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085617.mit-einem-trampolin-im-weg-gemeinschaftsgarten-muessen-alle-einverstanden-sein.html

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