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Haftung für Löcher im Waldweg?

Klage gegen das Land Hessen

Waldeigentümer sind nicht für sogenannte waldtypische Gefahren verantwortlich. Daher musste das Land Hessen als Eigentümer eines Waldes kein Schmerzensgeld an eine Radfahrerin zahlen, die auf einem unbefestigten, löchrigen Waldweg zu Fall kam.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085619.haftung-fuer-loecher-im-waldweg.html

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