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Ab 1. Juli Zahnvorsorge für Pflegebedürftige und Behinderte besser

Ab 1. Juli 2018 wird die Zahnvorsorge für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen verbessert. Statt einmal im Jahr steht ihnen per Gesetz nun zweimal - jeweils im Kalenderhalbjahr - eine Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Schleimhäuten zu. Auch Zahnstein wird nun zweimal jährlich entfernt. So die Richtlinie zu Paragraf 22a Sozialgesetzbuch V.Knapp 30 Prozent de...

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