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Arztbewertung mit einem Stern zulässig

Urteile im Überblick

Auf einem Bewertungsportal ist es zulässig, eine »Ein-Stern-Bewertung« ohne Begründung abzugeben. Der Betreiber einer Klinik kann von der Bewertungsplattform nicht die Löschung verlangen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085629.arztbewertung-mit-einem-stern-zulaessig.html

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