Keine Mehrheit für Landesgedenktag 17. Juni

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Schwerin. Der 17. Juni wird nicht als offizieller Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts in das Feiertagsgesetz von Mecklenburg-Vorpommerns aufgenommen. Die von der AfD-Fraktion initiierte Gesetzesänderung fand am Mittwoch im Landtag keine Mehrheit. Redner der SPD/CDU-Koalition erinnerten daran, dass der 17. Juni bereits bundesweiter Gedenktag sei und begründeten damit ihre Ablehnung. Der AfD-Abgeordnete Ralph Weber kritisierte den Umgang mit dem Oppositionsantrag, dem selbst die Beratung in den Ausschüssen verweigert worden sei. Auch der LINKE-Abgeordnete Peter Ritter bedauerte, dass es zu dem Thema in den Ausschüssen keine inhaltliche Debatte gegeben habe. Eine Diskussion über den Umgang mit dem Datum sei ebenso geboten, wie die Beschäftigung mit persönlichen Schicksalen damaliger Politiker. dpa/nd

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