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Kein Grundbuchauszug, wenn die Erben noch nicht feststehen

Erbenermittlungsverfahren

Für potenzielle Erben ist es wichtig, über Grundstücke des Verstorbenen alle Informationen zu haben. Wenn der Erbe aber noch nicht feststeht, kann das Grundbuchamt die Auskunft verweigern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086737.kein-grundbuchauszug-wenn-die-erben-noch-nicht-feststehen.html

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