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Ein Testament wurde mit »Vollmacht« überschrieben

Erbrecht

Auch wenn es mit »Vollmacht« überschrieben ist, kann ein Schriftstück ein rechtswirksames Testament darstellen. Voraussetzung ist, dass es eigenhändig vom Verfasser geschrieben und unterzeichnet ist.Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 11. Mai 2017 (Az. 10 U 64/16).Das Patenkind der Verstor...

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