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Pflegeheimunterbringung nur eingeschränkt anrechenbar
Erkrankte Eheleute können das Finanzamt eingeschränkt an den Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim beteiligen. Bevor ein Ehepaar die Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung abziehen kann, muss zuvor für jede Person eine Haushaltsersparnis abgezogen werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086742.pflegeheimunterbringung-nur-eingeschraenkt-anrechenbar.html
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