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Bei Nachzahlung keine Pfändung
Hartz IV
Nachzahlungen von Hartz IV unterfallen dem Pfändungsschutz, wenn dadurch das Existenzminimum für vergangene Monate nachträglich gesichert werden soll.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086754.bei-nachzahlung-keine-pfaendung.html
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