Bei Nachzahlung keine Pfändung

Hartz IV

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZB 21/17). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, erhielt eine Hartz-IV-Empfängerin eine Nachzahlung für März bis November von über 5500 Euro. Einer ihrer Gläubiger wollte nun Teile dieses Geldes pfänden, da seiner Meinung nach durch die Nachzahlung die Pfändungsfreigrenze überschritten sei. Das zuständige Amtsgericht hob die Pfändung durch den Gläubiger aber teilweise auf. Die nachfolgende Instanz schloss sich dieser Entscheidung an, da die Nachzahlungen dem Monat zuzurechnen seien, für den sie erfolgt seien. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof.

Der BGH bestätigte jetzt die Vorinstanzen. Sozialleistungen sollten dazu dienen, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, argumentierte das Gericht. Daraus folge, dass entsprechende Nachzahlungen dem Pfändungsschutz grundsätzlich unterfallen. Bei der Nachzahlung handelt es sich auf den jeweiligen Monat betrachtet um die Deckung des menschenwürdigen Bedarfs. »Nach der Gesetzesbegründung soll sichergestellt werden, dass der mit der Zahlung der Leistung verfolgte Zweck auch tatsächlich erreicht wird«, erklärt dazu Rechtsanwältin Ellen Bähr. DAH/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal