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Behörden dürfen über Verstöße informieren

Karlsruhe. Die Behörden dürfen die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften informieren. Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als der Eingriff in die Unternehmensfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Demnach soll aber der Gesetzgeber Veröffentlichungen im Internet zeitlich begrenzen. 2012 hatte wurde eine Regelung zur Veröffentlichung von Verstöß...

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