Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Behörden dürfen über Verstöße informieren
Karlsruhe. Die Behörden dürfen die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften informieren. Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als der Eingriff in die Unternehmensfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Demnach soll aber der Gesetzgeber Veröffentlichungen im Internet zeitlich begrenzen. 2012 hatte wurde eine Regelung zur Veröffentlichung von Verstöß...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087314.behoerden-duerfen-ueber-verstoesse-informieren.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.