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Keine vorzeitige Auflösung des Schulvertrages möglich
Abikurs an Privatschule
Im Sommer 2015 meldete sich ein 20-Jähriger bei einer Privatschule zu einem Kurs an, der in zehn Monaten auf das Abitur vorbereiten sollte. Er unterschrieb den Schulvertrag als Teilnehmer, sein Vater unterschrieb als »Erziehungsberechtigter« und zahlte das Schulgeld. Doch dann traten bei dem jungen Mann gesundheitliche Probleme auf.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087583.keine-vorzeitige-aufloesung-des-schulvertrages-moeglich.html
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