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Rücktritt vom Erbvertrag ist nicht in jedem Fall möglich

Erbrecht

Mit einem notariellen Erbvertrag können sich sowohl Ehegatten als auch nicht miteinander verheiratete Partner gegenseitig zu Erben einsetzen und daneben weitere Personen nach ihrem Tod bedenken. Ein einseitiger Rücktritt vom Erbvertrag zu Lebzeiten beider Partner ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Vertrag diese Option einräumt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087585.ruecktritt-vom-erbvertrag-ist-nicht-in-jedem-fall-moeglich.html

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