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In Wohnung keine Begutachtung

Psychisch Kranke

Auch psychisch Kranke haben ein Recht auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung. Ein Gericht darf daher wegen einer beabsichtigten Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nicht anordnen, dass der Betroffene in seiner eigenen Wohnung von einem Gutachter untersucht wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087596.in-wohnung-keine-begutachtung.html

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