Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Aufklärung vor Datenschutz

Bundesgerichtshof: Dashcams vor Gericht als Beweismittel zugelassen

Wer eine sogenannte Dashcam im Auto hat, darf sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nun etwas sicherer sein, dass ihre Aufnahmen nach einem Unfall als Beweis zugelassen werden. Von Grit GernhardtÜber 3,2 Millionen Ergebnisse bekommt, wer auf der Videoplattform Youtube den Begriff Dashcam eingibt. Mit den kleinen Videokameras, die meist an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088251.aufklaerung-vor-datenschutz.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.