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Sportboothafen an der Mosel rechtswidrig

Koblenz. Ein Sportboothafen am Hang der Moselschleife Zeller Hamm darf in der jetzigen Planung nicht gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord vom März 2016 zur Errichtung eines Hafens für 130 Sportboote sei rechtswidrig, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, weil der SGD teilweise die Befugnis zur Planfeststellung gefehlt habe. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1088279.sportboothafen-an-der-mosel-rechtswidrig.html

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