Sportboothafen an der Mosel rechtswidrig

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Koblenz. Ein Sportboothafen am Hang der Moselschleife Zeller Hamm darf in der jetzigen Planung nicht gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord vom März 2016 zur Errichtung eines Hafens für 130 Sportboote sei rechtswidrig, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, weil der SGD teilweise die Befugnis zur Planfeststellung gefehlt habe. Die Behörde habe auch über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Hafenbecken entschieden. Dies sei der jeweils zuständigen Gemeinde vorbehalten. Die Maßnahmen bedürften daher eines eigenen Planungskonzepts, das von betroffenen Gemeinden in Ausübung ihrer kommunalen Planungshoheit zu entwerfen sei. dpa/nd

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