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  • Rebellisches Musikfestival in Thüringen

Landkreis scheitert mit Auftrittsverbot für »Grup Yorum«

Türkische Band darf auf dem »Rebellischen Musikfestival« in Thüringen spielen

  • Sebastian Haak, Meiningen/Sonneberg
  • Lesedauer: 3 Min.

Auch in der Thüringer Staatskanzlei – dem Sitz von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow – dürfte man aufgeatmet haben, als am Freitagnachmittag das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen eintraf: Der Richterspruch bewahrt den rot-rot-grün regierten Freistaat nämlich vor einer Situation, die voller politischer Tücke steckt. Denn die Richter haben entschieden, dass die linken, türkischen Musiker von »Grup Yorum« am Wochenende in der Nähe von Schalkau auf dem sogenannten Rebellischen Musikfestival spielen dürfen. Damit ist der Landkreis Sonneberg mit seinem Versuch gescheitert, ihnen den Auftritt zu verbieten. Die in dem Verbotsbescheid des Landkreises enthaltenen Ausführungen zu der Band reichten für ein Verbot von deren Auftritt nicht aus, urteilten die Richter nach Angaben eines Sprechers in einer Mitteilung.

Allerdings sind für das Konzert nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts einige Auflagen zu beachten. So dürfe im Zusammenhang mit dem Auftritt der Musiker nicht für terroristische Vereinigungen wie die kurdische Organisation »Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front« (DHKP-C) geworben werden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts: »Dieses Verbot umfasst Darbietungen aller Art, Redebeiträge, Informations- oder Verkaufsstände, Buttons, Embleme oder sonstige bildliche oder andere Darstellungen.«

Das Rebellische Musikfestival ist eine Veranstaltung der linken Szene, zu der nach Angaben der Veranstalter von Freitag bis Sonntag etwa 50 Bands nach Truckenthal kommen werden. In den Vorjahren zählten die Veranstalter weit mehr als 1000 Besucher. In diesem Jahr findet die Veranstaltung zum dritten Mal statt.

Nach Einschätzung deutscher Sicherheitsbehörden steht »Grup Yorum« der DHKP-C nahe. Die Folk-Band ist international immer wieder auch bei Großveranstaltungen in Erscheinung getreten und hat bei ihren Auftritten unter anderem die Politik des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan scharf kritisiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht in der DHKP-C die »bedeutendste Organisation des türkischen linksextremistischen Spektrums«.

Politisch so tückisch war und ist der Streit um den Auftritt der Musiker in Thüringen für Rot-Rot-Grün, weil führende Vertreter des Bündnisses in der Vergangenheit immer wieder ihre Unterstützung und Solidarität mit den Kurden bekräftigt hatten – allen voran der LINKE-Politiker Ramelow. Besonders über die sozialen Netzwerke hatte Ramelow so viel Sympathien für die Band gezeigt, dass er dafür von türkischen Nationalisten massiv beschimpft und bedroht worden war. Hätte das Gericht das Verbot des Auftritts aufrecht erhalten, hätte vor allem die Landespolizei und damit indirekt auch die Landesregierung als Garant der staatlichen Ordnung im Freistaat dieses Verbot durchsetzen müssen – wobei bislang unklar gewesen ist, wie man die Musiker hätte daran hindern wollen, auf die Bühne zu gehen und zu spielen.

Umso politisch brisanter ist der Streit um den Auftritt der linken Musiker für Rot-Rot-Grün, weil sich das Bündnis zwar schon lange bemüht, die Konzerte von rechtsextremen Bands wo und wann immer möglich zu verhindern. Doch ist dieser Vorsatz bislang kaum in die Tat umgesetzt worden. Vielmehr fand im Sommer 2017 in Themar im Landkreis Hildburghausen das größte Rechtsrock-Konzert in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkrieges statt. Zwischen Themar und Truckenthal liegen etwa 40 Kilometer Straße.

Nach dem Beschluss des Gerichts muss die Polizei nun nicht mehr den Auftritt von »Grup Yorum« verhindern, wohl aber darauf achten, dass die verhängten Auflagen eingehalten werden. Zum Beispiel also dass keine Fahnen der DHKP-C geschwenkt oder Masken mit DHKP-C-Symbolen darauf getragen werden. Schon das dürfte die eingesetzten Beamten einiges an Mühe kosten.

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