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Hochschulgesetz muss nachgebessert werden

Cottbus. Brandenburg muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein Hochschulgesetz nachbessern. Die im Gesetz vorgesehene Berufung von Hochschulkanzlern in ein befristetes Beamtenverhältnis ist in der vorliegenden Form verfassungswidrig, stellte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss fest. Anlass für den Richterspruch war ein Streit um die Besetzung des Amtes...

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