Landgericht Rostock weist Klage von geschädigten Anlegern ab

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Rostock. Das Landgericht Rostock hat in einem weiteren Verfahren um die Pleite von Immobilienfonds zweier Kreisverbände der Volkssolidarität die Klage von zwei geschädigten Anlegern abgewiesen. Wie das Gericht am Freitag berichtete, ging es zum einen um eine Beteiligung in Höhe von 6000 Euro an dem Volkssolidarität Sozial-Immobilienfonds GmbH & Co KG aus dem Jahr 2000. Dem Gericht zufolge war in diesem Jahr noch keine wirtschaftliche Schieflage der Fonds entstanden. Zum anderen hätte sich die Klage wegen zwei weiteren Beteiligungen im Jahr 2007 an der Volkssolidarität Seniorenhotel GmbH in Höhe von 5000 Euro gegen den Kreisverband Mecklenburg Mitte der Volkssolidarität gerichtet. Dieser Kreisverband hätte in diesem Fall aber nicht gehaftet, hieß es. dpa/nd

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