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Schuldenbremse soll in die Landesverfassung

Potsdam. Der Landesrechnungshof hat sich für eine Regelung zur Schuldenbremse in die brandenburgischen Verfassung ausgesprochen. Ohne Verfassungsänderung oder eine andere Regelung dürfe das Land ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen, sagte Rechnungshofpräsident Christoph Weiser am Mittwoch bei der Übergabe eines entsprechenden Beratungsberichts an Landtagspräsidentin B...

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