Schuldenbremse soll in die Landesverfassung

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Potsdam. Der Landesrechnungshof hat sich für eine Regelung zur Schuldenbremse in die brandenburgischen Verfassung ausgesprochen. Ohne Verfassungsänderung oder eine andere Regelung dürfe das Land ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen, sagte Rechnungshofpräsident Christoph Weiser am Mittwoch bei der Übergabe eines entsprechenden Beratungsberichts an Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD). Das Grundgesetz erlaube aber Ausnahmen, etwa bei Naturkatastrophen oder Konjunktureinbrüchen. Um diese Ausnahmen aber nutzen zu können, müsse im Land eine entsprechende Regelung geschaffen werden. Die Schuldenbremse, die Bundesländern ab 2020 im Allgemeinen neue Schulden verbietet und dem Bund enge Grenzen für neue Schulden setzt, war 2009 ins Grundgesetz aufgenommen worden. dpa/nd

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