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Kreuzpflicht gilt nicht für alle Einrichtungen
München. Die bayerische Staatsregierung nimmt drei publikumswirksame Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine »Empfehlung«. Eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München bestätigte einen Bericht der »Süddeutschen Zeitung«. Auf Anordnung von Ministerpräsid...
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