Kreuzpflicht gilt nicht für alle Einrichtungen
München. Die bayerische Staatsregierung nimmt drei publikumswirksame Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine »Empfehlung«. Eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München bestätigte einen Bericht der »Süddeutschen Zeitung«. Auf Anordnung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sollen die Behörden des Freistaats ein Kreuz im Eingangsbereich anbringen. Im Bereich des Wissenschaftsministeriums regte sich jedoch Protest - sowohl von Studenten als auch von manchen Wissenschaftlern und Künstlern. Regierungsintern zuständig für die Umsetzung des Kreuzerlasses ist das Innenministerium. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.