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Gekündigter katholischer Chefarzt wurde diskriminiert

Luxemburg. Katholische Arbeitgeber dürfen nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Melchior Wathelet, bei katholischen Beschäftigten und Arbeitnehmern anderer Konfessionen grundsätzlich nicht mit zweierlei Maß messen. Es stelle eine unzulässige Ungleichbehandlung wegen der Religion dar, wenn einem katholischen Chefarzt wegen dessen Scheidung und Wiederheirat gekünd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1089752.gekuendigter-katholischer-chefarzt-wurde-diskriminiert.html

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