Gekündigter katholischer Chefarzt wurde diskriminiert
Luxemburg. Katholische Arbeitgeber dürfen nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Melchior Wathelet, bei katholischen Beschäftigten und Arbeitnehmern anderer Konfessionen grundsätzlich nicht mit zweierlei Maß messen. Es stelle eine unzulässige Ungleichbehandlung wegen der Religion dar, wenn einem katholischen Chefarzt wegen dessen Scheidung und Wiederheirat gekündigt wird, vergleichbaren anderen Beschäftigten anderer Religionen oder ohne Religion aber nicht, erklärte Wathelet am Donnerstag in Luxemburg. Der EuGH hält sich in seinen Urteilen in den allermeisten Fällen an die Einschätzung des Generalanwalts. Ein Urteil in dem seit Jahren laufenden Kündigungsrechtsstreit zwischen einer Düsseldorfer katholischen Klinik und einem katholischen Chefarzt wird in drei bis sechs Monaten erwartet. epd/nd
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