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Mehr Rechte für Fluggäste

Auch bei Verspätungen im Ausland gelten EU-Regeln

Luxemburg. Fluggäste haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch bei Verspätungen von Anschlussflügen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigungen. Zwischenlandungen in Staaten außerhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer Buchung waren und der Abflugsort sich innerhalb der EU befand, urteilten die Richter am Donnerstag. Flugreisende können auf mehr Entschädigu...

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