Mehr Rechte für Fluggäste

Auch bei Verspätungen im Ausland gelten EU-Regeln

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Fluggäste haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch bei Verspätungen von Anschlussflügen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigungen. Zwischenlandungen in Staaten außerhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer Buchung waren und der Abflugsort sich innerhalb der EU befand, urteilten die Richter am Donnerstag. Flugreisende können auf mehr Entschädigung hoffen.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Deutschland. Die Klägerin hatte einen Flug mit einer marokkanischen Airline von Berlin nach Casablanca und von dort nach Agadir gebucht. In Casablanca durfte sie ihren Anschlussflug nicht antreten, weil ihr Platz vergeben worden war. Sie erreichte Agadir mit vier Stunden Verspätung. Nach EU-Recht hätte sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die marokkanische Airline argumentierte, dass es sich um einen innermarokkanischen Flug handelte und Ansprüche nicht gälten. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal