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Drei Angebote ausgeschlagen
Urteil zur ALG-Sperrzeit
Bewirbt sich ein Arbeitsloser nicht auf drei kurz hintereinander von der Bundesarbeitsagentur (BA) vorgeschlagene Stellenangebote, muss er nur eine Sperrzeit auf sein Arbeitslosengeld (ALG) fürchten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090165.drei-angebote-ausgeschlagen.html
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