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Drei Angebote ausgeschlagen

Urteil zur ALG-Sperrzeit

Bewirbt sich ein Arbeitsloser nicht auf drei kurz hintereinander von der Bundesarbeitsagentur (BA) vorgeschlagene Stellenangebote, muss er nur eine Sperrzeit auf sein Arbeitslosengeld (ALG) fürchten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090165.drei-angebote-ausgeschlagen.html

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